The Jewish Agency for Israel in Germany

Die inoffizielle Seite

 

Richtlinien zur Fahrgelderstattung

 

FORMULAR zum Ausfüllen

 

Bei Fragen +49179 / 666 999 7 (Alex Delomann)

 

Inhaltsverzeichnis:

I. Personen mit Anspruch auf Fahrgelderstattung

II. Termin der Antragsstellung

III. Maximale Höhe der Fahrgelderstattung

IV. Prozess der Antragsstellung

V. Für die Anreise geeignete Transportmittel

VI. Besonderheiten bei der Antragstellung für einige der Transportmittel

VII. Verstöße gegen die Richtlinien

VIII. Versenden der Unterlagen per Email

IX. Ausländischen Bankkonto

X. Rückerstattung

 

 

Wichtige Hinweise:

Die Adresse an die die Unterlagen (unterschriebener Ausdruck des Formulars (.PDF), Kopie des Ausweises, Originale der Fahrkarten) innerhalb von 10 Tagen nach Veranstaltungsende mit einem Normalbrief (€ 1,45) eingegangen sein:

Alex Delomann

Moltkestr. 46

50674 Köln

 

Regeln zur Fahrgelderstattung der Jewish Agency for Israel in Deutschland.

(Bitte, unbedingt einhalten und die Änderungen seit 2016 beachten!)

 

I. Personen mit Anspruch auf Fahrgelderstattung:

1. Personen, welche erfolgreich an einer Veranstaltung der Jewish Agency teilgenommen haben, bei der Fahrgelderstattung vorab angekündigt wurde.

2. Personen, welche den angekündigten Eigenkostenanteil vor Beginn der Veranstaltung nachweislich entrichtet haben. 

3. Personen, welche rechtzeitig und vollständig den entsprechenden Antrag eingereicht haben.

 

II. Termin der Antragsstellung:

Der Antrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Veranstaltungsende eingegangen sein. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden!

Beispiel: Amitim 2016, Ende der Veranstaltung: 29.05.2016. Dementsprechend muss der Antrag bis zum 08.06.2015 eingegangen sein.

 

III. Maximale Höhe der Fahrgelderstattung:

1. Veranstaltungen innerhalb Deutschlands: Die maximale Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Fahrkartenpreis der Deutschen Bahn in der 2.Klasse mit BahnCard 50 für die entsprechende Strecke. (Wohnort bis Veranstaltungsort und Rückfahrt) Preise können unter www.bahn.de berechnet werden. Wobei die Auswahl der Strecke dem Grundsatz der Zumutbarkeit unterliegt.

Beispiel: Köln – Dresden und Rückfahrt mit BahnCard 50 = 124,- €. Das ist die maximale Höhe der Auszahlung für eine Person in diesem Fall.

2. Veranstaltungen außerhalb Deutschlands: Die maximale Höhe der Rückerstattung beträgt 90,- € pro Person. Diese Regelung greift ebenfalls bei Teilnehmern aus dem Ausland bei Veranstaltungen in Deutschland.

 

IV. Prozess der Antragsstellung (nach Punkten):

1. Ausfüllen des Formulars im Internet. Es muss fehlerlos, wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden. Der Link zum Formular befindet sich am Anfang dieser Seite. Der Antrag kann nicht berücksichtigt werden, wenn handschriftliche Ergänzungen auf dem Formular gemacht werden, insbesondere, wenn diese die Kontoangaben betreffen.

2. Ausdrucken des ausgefüllten Formulars, welches auf die von Ihnen angegebene Adresse geschickt wird.

3. Unterschreiben des ausgefüllten Formulars. Wichtig! Dies wird oft vergessen.

4. Anfertigen einer Kopie des Personalausweises oder der EC-Karte.

5. Sammeln folgender Unterlagen:

a. ausgedrucktes und unterschriebenes Formular (PDF-Datei)

b. Kopie des Personalausweises oder der EC-Karte

c. Originale der Reiseunterlagen.

6. Einpacken der im Punkt fünf genannten Dokumente in einen Umschlag des Formates A4 (oder größer). Frankieren des Umschlags mit einer Briefmarke im Wert von 1,45€.

Wichtig: Der Brief soll als Standardbrief gesendet werden! (ohne Zusätze wie z.B. Bestätigung des Erhalts, Einschreibe-, Eilbrief etc.).

Die Angegebene Adresse ist eine Art Postfach.

7. Den Brief an folgende Adresse senden:

Alex Delomann

Moltkestr. 46

50674 Köln

8. Es wird empfohlen vor dem Absenden eine Kopie der Reiseunterlagen anzufertigen.

 

V. Für die Anreise geeignete Transportmittel:

Der einzige eingrenzende Faktor ist die Zweckmäßigkeit des verwendeten Transportmittels.

Die maximale Höhe der Rückerstattung sollte ebenfalls beachtet werden.

Beispiele: Zug, eigenes Auto, Flugzeug, Mitfahrgelegenheit, Mietauto, ...

 

VI. Besonderheiten bei der Antragstellung für einige der Transportmittel: (Maximale Höhe der Erstattung siehe III.1. und III.2.)

1. Zug:

Nur von dem Schaffner abgestempeltes Original-Ticket wird als Grundlage für eine Erstattung angenommen. (Besonders wichtig für Online-Tickets).

Bei Handy-Tickets ist außer der Kopie des Tickets selbst, das Vorlegen eines Nachweises der Überweisung erforderlich. Da das Erhalten des entsprechenden Nachweises eine lange Zeit in Anspruch nehmen kann, wird von der Inanspruchnahme dieser Variante abgeraten.

2. Eigenes Auto (In diese Kategorie fallen auch Fahrzeuge, die bei Freunden oder Verwandten ausgeliehen sind):

Eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) muss den Dokumenten beigelegt werden.

Die Auszahlungssumme berechnet sich aus dem Anspruch von 0,10 EUR pro Person pro gefahrenes Kilometer

Dementsprechend gilt folgende Tabelle:

1 Person (Fahrer) - 0,10 EUR pro Kilometer

2 Personen (Fahrer und ein Fahrgast) - 0,20 EUR pro Kilometer

3 Personen - 0,30 EUR pro Kilometer

4 Personen - 0,40 EUR pro Kilometer

5 Personen - 0,50 EUR pro Kilometer

6 Personen - 0,60 EUR pro Kilometer

7 Personen - 0,70 EUR pro Kilometer

8 Personen - 0,80 EUR pro Kilometer

9 Personen - 0,90 EUR pro Kilometer

Die Gesamtsumme wird dem Antragsteller überwiesen, kann jedoch bei vorliegenden Anträgen auf mehrere Personen aufgeteilt werden.

3. Mitfahrgelegenheit:

Ein Beleg ausgefüllt vom Fahrer des Fahrzeuges wird benötigt. Dieser muss folgende Daten beinhalten: Autokennzeichen, Name und Vorname des Fahrers, Name und Vorname des Mitfahrers, Datum und Ort der Abfahrt, Ort der Ankunft, die an den Fahrer gezahlte Summe, Unterschrift des Fahrers.

Laut www.mitfahrtgelegenheit.de sollen die Kosten ca. 0,05-0,07 € je Kilometer betragen.

4. Flugzeug:

Das Flugticket mit angegebenem Preis muss vorgelegt werden. Falls das Ticket per Internet gekauft wurde, sind die ausgedruckte Bestätigungsmail, sowie das Original der Bordingcard nötig.

5. Mietauto:

Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung für diesen Fall. Entweder deklariert man das Fahrzeug als "eigenes Auto" (siehe VI.3. – 0,10 Eur pro km pro Person) oder es werden alle Belege (Anmietung des Autos, Tanken usw.) im Original vorgelegt.

6. Weitere Möglichkeiten:

In allen Fällen, bei denen Sie nicht sicher sind, wie es erstattet wird, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns unter der Nummer 0179 / 666 999 7.

 

VII. Verstöße gegen die Richtlinien:

Bei folgenden Verstößen gegen die Richtlinien können sich Minderungen der Fahrgelderstattung, auf Grund des zusätzlichen Bearbeitungsaufwandes ergeben:

1,50€ bei Umschlägen kleineren Formats und entsprechend geknickten Unterlagen

1,50€ bei zusammengehefteten Unterlagen

1,50€ bei handschriftlich ausgefülltem Erstattungsformular

 

VIII. Versenden der Unterlagen per Email:

1. Alle Unterlagen müssen vollständig sein.

2. Das Erstattungsformular muss ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben sein.

3. Alle Unterlagen müssen komplett und farblich eingescannt werden (keine Fotos etc.).

4. Die Mindestauflösung muss mindestens 150 dpi betragen.

5. Jedes Dokument muss gut lesbar (sowohl die Mitte, als auch die Ränder) sein.

6. Jede Seite muss einzeln eingescannt werden.

7. Die Dateien werden nur in den Formaten jpg, jpge oder png angenommen, dabei ist auf die höchste Qualität beim Abspeichern zu achten.

8. Die Unterlagen müssen fristgerecht auf die Email This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. eingeschickt werden.

9. Die Dateien müssen folgendermaßen benannt werden: NACHNAME_Seitennummer mit

1-Erstattungsformular erste Seite;

2 bis n: alle Unterlagen, die die tatsächlichen Fahrtkosten nachweisen (Tickets etc.);

n+1 - Kopie des Passes oder der EC-Karte;

n+2 - zweite Seite des Erstattungsformulars

 

IX. Ausländischen Bankkonto:

Beim Nutzen eines ausländischen Bankkontos, sind der SWIFT Code und der BIC unbedingt anzugeben.

Wir raten sicher zustellen, dass eine Transaktion von einer deutschen Bank auf das entsprechende Konto gebührenfrei ist. Laut der Auskunft der zuständigen Stelle unserer Bank sind solche Operationen innerhalb der Euro-Zone gebührenfrei.

 

X. Rückerstattung:

Bei einer zustehenden Rückerstattung ist das Prozedere genau so wie bei der Fahrgelderstattung.

Nach der Klärung des Sachverhalts mit dem zuständigen Mitarbeiter der Jewish Agency sind alle Schritte wie bei der Fahrgelderstattung zu gehen, dabei soll statt der Belege ein formloser, unterschriebener Antrag mit der Erläuterung des Sachverhalts gesandt werden.

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